Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 28.07.2023

Momentan ist es so, dass die lokalen Behörden in Ihrem konkreten Fall schauen, ob Sie den Sozialleistungsbezug "selbst zu vertreten haben". Es ist also kein pauschaler Ausschlussgrund, sondern die Behörden prüfen die Lebenssituation im Einzelfall.

Hakan Demir
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SPD
• 11.07.2023

Wenn Ihr Herkunftsland, z.B. Tadschikistan, es erlaubt, eine zweite Staatsangehörigkeit anzunehmen, werden Sie sich in Deutschland einbürgern lassen können, ohne Ihre alte Staatsangehörigkeit aufzugeben

Hakan Demir
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SPD
• 12.07.2023

Das Ziel der Chancenkarte ist es, dass sich Menschen bereits während der Arbeitssuche mit Ihren Kindern in Deutschland aufhalten können

Hakan Demir
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SPD
• 11.07.2023

Einen Ausschluss bestimmter Länder wird es nicht geben

Frage von Danijela I. • 08.07.2023
Hakan Demir
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SPD
• 11.07.2023

Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei laufender Entlassungsprozedur Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen

Hakan Demir
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SPD
• 07.07.2023

Einbürgerungszusagen sind in der Regel ein Jahr gültig.

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