Hakan Demir
Antwort 25.09.2023 von Hakan Demir SPD

Wir gehen davon aus, dass es keine Meldepflicht gibt, wenn Sie im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Dies kommt zumindest im Gesetzesentwurf nicht vor.

Hakan Demir
Antwort 08.10.2023 von Hakan Demir SPD

das Klimaabkommen von Paris gilt nach wie vor.

Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Ja, dies wird auch möglich sein. Generell werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten erlaubt, egal ob Sie eine oder zwei weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben.

Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung.

Hakan Demir
Antwort 12.10.2023 von Hakan Demir SPD

Die Problematik der Nicht-Anrechnung von Studienzeiten ist mir bekannt - allerdings nach meinem Stand in immer weniger Bundesländern

Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.