Ist die Legalisierung trotz der vorhandenen beglaubigten Geburtsurkunde erforderlich?
Sehr geehrter Herr Demir,
zur Einbürgerung verlangt mir -einer Iranerin- die Ausländerbehörde Duisburg eine Legalisierung meiner Geburtsurkunde, obwohl eine beglaubigte Übersetzung schon in meiner Akte vorhanden ist. Nun möchte ich gern wissen, ob die Legalisierung voraussetzt ist. Mir wurde schon einen Termin zur Aushändigung des Passes gegeben! Daher ist es kaum vorstellbar, einen deutschen Pass zu erteilen, ohne Sicherheit über die Identität der beantragte!
Bitte das Gesetz mit Parag. Und Absatz erklären. Herzlichen Dank.
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD

