Hakan Demir
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SPD
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Frage von Senad A. •

Guten Tag Herr Demir, Meine Frage ist, ob es mit dem neuen Einbürgerungsgesetz einfacher wird, sich Einbürgern zu lassen. Die seit 2018 den Antrag gestellt habe und alle Voraussetzungen füllt habe.

Da ich ein Problem habe, weil ich aus dem Balkan komme und die Behörden sagen mir, ich wäre serbische Staatsbürger, was ich natürlich nicht bin. Ich habe die kosovarische Staatsbürgerschaft da Kosovo ja früher zu Jugoslawien, gehörte, aber seit 1999 nicht mehr und deswegen hab ich Schwierigkeiten, das jetzt klarzustellen. Es wäre schön, wenn dieses Gesetz kommen würde.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden die Voraufenthaltszeiten auf fünf Jahre (bei "besonderen Integrationsleistungen" auf bis zu drei Jahre) gesenkt. Die weiteren Voraussetzungen wie ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, Sicherung des Lebensunterhalts und Deutschkenntnisse bleiben weiterhin bestehen.

Wenn Ihr Antrag seit 2018 bearbeitet wird, können Sie selbstverständlich bei der Einwanderungsbehörde nach dem aktuellen Stand fragen. Die Migrationsberatung bei Ihnen kann Ihnen auch bei individuellen Fragen helfen und im besten Fall Unklarheiten bei der Einwanderungsbehörde bzgl. Ihres Passes ausräumen. Schauen Sie doch mal hier: https://www.drkborken.de/angebote/beratung-fuer-zuwanderer/migrationsberatung.html oder hier: https://www.interkulturelles-netzwerk-westmuensterland.de/beratungen/rhede/

Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin viel Erfolg bei der Einbürgerung. Das Gesetz soll Mitte 2023 umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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