(...) vielen Dank für Ihre Frage zur Pozesskostenbeihilfe. Meiner Kenntnis nach ist die einzige Änderung bei der Prozesskostenbeihilfe in diesem Jahr bereits im Juni erfolgt - es handelt sich um eine kleine Erhöhung der anrechenbaren Freibeträge, so z.B. die Erhöhung von 174 euro für Parteien mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf 176 Euro. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

