(...) Gleichzeitig soll aber sichergestellt werden, dass der Zugang zum Recht (gerichtlich und außergerichtlich) auch weiterhin allen Bürgerinnen und Bürgern offen steht. Dabei ist zu beachten, dass die verfassungsrechtliche Grundlage für die Gewährung von Prozesskosten- und Beratungshilfe das Gebot der Rechtsschutz- und Rechtswahrnehmungsgleichheit ist. Diese wird aber nicht voraussetzungslos gewährleistet. (...)
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