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Günther Beckstein
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Frage von Paul B. •

Frage an Günther Beckstein von Paul B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Beckstein,

Bauplätze in den Gemeinden werden immer knapper und teuerer und daher können sich Bürger/-innen mit kleinen oder mittleren Einkommen kaum mehr den Traum vom Eigenheim erfüllen.

Vor dem Hintergrund der Rentenmisere gewinnt die selbstgenutzte Immobilie im Alter immer mehr an Bedeutung.

Durch einen Verwaltungsakt, Beschluss des Gemeinderats, erfährt die vormals „saure Wiese“ einen Wertzuwachs, wenn der Boden als Bauland gewidmet wird. Diese Wertsteigerung des Bodens hat der Eigentümer nicht zustande gebracht, sondern erfolgte allein durch die Allgemeinheit, bzw. den Vertretern der Allgemeinheit (Gemeinderat). Aus diesem Grund gehört dieser Wertzuwachs des Bodens der Allgemeinheit.

Gesetzlich könnte geregelt werden, dass die Gemeinden in Bayern zwingend ein Vorkaufsrecht von Bauland ausüben, um Bodenspekulationen einen Riegel vorzuschieben. Der Erwerbspreis vom Eigentümer und der Abgabepreis an die Bauinteressenten vom neu gewidmeten Bauland könnte an einen Index gekoppelt werden, beispielsweise an den Stundenlohn eines Facharbeiters für einen Quadratmeter Bauland.

Wie ist Ihre Ansicht hierzu? Gerne sehe ich Ihrer Antwort entgegen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Paul Beutner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Beutner,

vielen Dank für Ihre Frage. Die von Ihnen vorgeschlagene Einführung eines kommunalen Vorkaufrechts bei der Veräußerung von Bauland wäre ein in unserer sozialen Marktwirtschaft nicht hinnehmbarer Eingriff in das Eigentumsgrundrecht. Zudem obliegt die Entscheidung, welches Grundstück in Bauland umgewidmet wird, im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde den demokratisch gewählten Gremien in den Kommunen. Die Achtung der verfassungsrechtlich anerkannten kommunalen Selbstverwaltung genießt für mich höchsten Stellenwert.

Das von Ihnen mit Ihrem Vorschlag verfolgte Ziel der ausreichenden Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung mit Wohnbauflächen wird in vielen Gemeinden durch unterschiedliche rechtliche Konstruktionen über so genannte Einheimischenmodelle sichergestellt. Möglich ist auch eine Plangewinnabschöpfung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen der planenden Gemeinde und dem jeweiligen Investor.

Grundsätzlich werden der Wohnungs- und Städtebau auch in Zukunft für uns hohe Priorität haben, hier wollen wir Anreize schaffen. Mit dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz, das am 1. Mai 2007 in Kraft getreten ist, haben wir ein klares Signal gesetzt: Wir nutzen die politischen Handlungsspielräume, um sozial stabile Strukturen zu fördern.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hält die Bayerische Staatsregierung die Mittel für Wohnraumförderung weiterhin auf hohem Niveau. Wir haben die Aufstellung von Bebauungsplänen vereinfacht. Dies hat gute Gründe: Wer Wohneigentum bildet, der achtet in aller Regel auch auf soziale Stabilität und Sicherheit seines Wohnumfeldes. Die selbst genutzte Immobilie ist zudem nach wie vor eine ganz wesentliche Rahmenbedingung für die Familiengründung. Außerdem stellt sie eine besonders wirksame Form der Altersvorsorge dar. Unsere Kommunalpolitik steht daher auch in Zukunft für Bauland und Wohneigentum zu bezahlbaren Preisen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident