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Günther Beckstein
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Frage von Stefan L. •

Frage an Günther Beckstein von Stefan L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sie sind stellvertretender Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland - EKD und so an der Gesetzgebung der EKD beteiligt. Die Kirche ist nach dem Staat der größte Arbeitgeber in Deutschland. Aufgrund des besonderen Status der Religionsgemeinschaften in unserem Grundgesetz hat die EKD die betriebliche Mitbestimmung in einem eigenen Gesetz - dem Mitarbeitervertretungsgesetz(MVG) geregelt. Im MVG gibt es eine Klausel (ACK-Klausel) die nur Kirchenmitgliedern erlaubt in eine Mitarbeitervertretung gewählt zu werden. In den letzten Jahren hat die EKD die Regeln für die Einstellung von Mitarbeitern, zu ihrem eigenen Nutzen, immer weiter aufgeweicht. Das heißt arbeiten in der EKD dürfen die Bürger, aber in die Mitarbeitervertretung gewählt werden dürfen sie nicht. Insbesondere im Osten Deutschlands gibt es inzwischen Einrichtungen in denen weniger als 40% der Mitarbeiter in der Kirche sind(z.B. kirchliche Krankenhäuser). Hier gilt Mitarbeiten ja, Mitbestimmen nein. In der vorletzten Wahlperiode gab es Ausnahmeregelungen die allen Mitarbeitern die Wählbarkeit ermöglichten. 2014 stehen wieder MAV-Wahlen an. Derzeit ist der Stand, dass die ACK-Klausel ohne Ausnahme gilt. Viele ehemalige Mitarbeitervertreter, die wählbar waren, sind es jetzt nicht mehr und werden es auf lange Sicht auch nicht sein. Seit Jahren fordern die Mitarbeitervertretungen und ihre Vereinigungen deutschlandweit eine Abschaffung der ACK-Klausel. Die Katholische Kirche kommt übrigens ohne eine solche Regelung aus.
Fragen: Wie vereinbaren Sie das Demokratieverständnis unseres Landes mit solch einer Ungerechtigkeit. Wie werden Sie sich zum Thema ACK-Klausel positionieren?

Portrait von Günther Beckstein
Antwort von
CSU

In der Synode im November in Düsselsdorf wird der neue Gesetzentwurf zum Kirchlichen Arbeitsrecht diskutiert.
Im Moment kenne ich noch keine Details.

Mit freundlichen Grüßen
G. Beckstein