
(...) Der Staat hat die Aufgabe, seinem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nachzukommen wenn Eltern die Gefahren für ihre Kinder nicht abwenden und muss daher fortlaufend prüfen, mit welchen Mitteln schwere Gefährdungen für Kinder und Jugendliche abwendet werden können. Vor staatlicher Einflussnahme sind die Kinder durch ein engmaschiges Regelwerk geschützt. (...)