Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Klaus G. •

Frage an Günter Krings von Klaus G. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Krings,

auch Sie haben zum Thema "Beschneidung" dem Gesetz heute zugestimmt. Kann ich davon ausgehen, dass Sie von einer solchen Verstümmelung verschont geblieben sind?
Mir tun alle Kinder aus allen Religionsrichtungen leid, die dies ohne eine Möglichkeit zum Widerspruch erleiden müssen. Wie verirrt grade religiöse Rituale sein können hat uns die katholische Kirche mit der Inquisition vor Augen gehalten. Auch Teufelsaustreibungen sollten im 3. Jahrtausend unserer Zeitrechnung nicht mehr straffrei durchgeführt werden dürfen.

Offenbar gab es aber wieder den berühmten Fraktionszwang, da CDU/CSU fast einstimmig dieses strittige Thema beurteilt haben. Mich würden ihre Gründe interessieren warum Sie Verstümmelungen von Kleinkindern erlauben wenn behauptet wird eine Religion würde es verlangen. Und gilt die straffreiheit auch für Christen und Moslems und wenn nein warum nicht? Sind nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich?

Meiner Meinung werden die betroffenen Kleinkinder nun wie Eigentum der Eltern behandelt und damit Tieren gleichgestellt, die ohne Einwilligung kupiert werden dürfen weil Herrchen oder Frauchen das gut und schön finden.

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gilgenbach,

für Ihre Frage zum Thema "Beschneidung des männlichen Kindes" danke ich Ihnen und nehme gerne zu diesem Thema Stellung.

Meine Entscheidung habe ich frei und folglich ohne Zwang getroffen, weil ich von Richtigkeit des Gesetzes überzeugt bin. Deswegen habe ich gemeinsam mit 433 Kolleginnen und Kollegen im Bundestag für das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes gestimmt. Damit herrscht für Juden und Muslime in unserem Lande endlich wieder Rechtssicherheit und wir sind einer Kriminalisierung entschieden entgegengetreten. Wir haben aber deutlich gemacht, dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen muss, was eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung des Jungen einschließt. Im Übrigen müssen die Eltern nach meiner Einschätzung in der Regel selber entscheiden, ob eine Beschneidung dem Wohl ihres Sohnes dient. Denn es sind die Eltern, die -- in den Grenzen unserer Rechtsordnung -- den Inhalt des Kindeswohls festlegen. Sie dürfen sich bei Entscheidungen zur Gesundheit ihres Kindes auch von religiösen Motiven leiten lassen, solange die Behandlung bzw. der Eingriff nach allgemeinen Maßstäben medizinisch vertretbar ist.

Schließlich verweise ich auf meine Antworten zum selben Thema vom 1. August 2012 sowie vom 28. August 2012.

Mit den besten Grüßen

Dr. Günter Krings

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