Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Adolf K. •

Frage an Günter Krings von Adolf K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

stimmt es wirklich, dass ab 2013 jeder Haushalt GEZ-Gebühren bezahlen muss, auch wenn kein Empfangsgerät vorhanden ist?

Mit freundlichen Grüssen
Adolf Kieven

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kieven,

vielen Dank für Ihre Frage zur Umstellung der Rundfunkgebühren auf den sogenannten Rundfunkbeitrag.

Es handelt sich hier um eine Länderregelung, die Ende 2010 von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen und anschließend in allen Länderparlamenten ratifiziert worden ist. Dementsprechend sind der Bund und ich als Bundestagsabgeordneter nicht beteiligt.

Es stimmt, dass ab dem 1. Januar 2013 eine generelle Haushaltsabgabe greift und es keine Rolle mehr spielt, wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält. Da die neue Haushaltsabgabe nicht mehr an das Bereithalten eines Empfangsgerätes geknüpft ist, besteht damit auch für Personen und Haushalte, die kein Gerät haben, die Pflicht den Beitrag zu zahlen. Argumentiert wurde, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss.

Ich persönlich kann dem nicht uneingeschränkt zustimmen und sehe den einheitlichen Rundfunkbeitrag ohne sachgerechte Differenzierungsmöglichkeiten kritisch. Meines Erachtens gibt es auch noch Einsparpotenzial im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Schon jetzt nehmen die Sender jährlich über 7, 5 Mrd. EUR ein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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