(...) Ehemalige Mitglieder des Bundestages erhalten meines Erachtens keine Mittel für ihre jeweilige Altersvorsorge. Es entsteht entsprechend der Dauer der Mitgliedschaft im Bundestag nur ein Pensionsanspruch. Die Pension ist dann aber zu versteuern und wird erst ab einem bestimmten Alter ausgezahlt. (...)
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