
(...) die Urteile des Bundessozialgerichts und die "rechtliche Stellungnahme" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind uns bekannt. Ich teile die Auffassung des Bundessozialgerichts, dass volljährigen Menschen im SGB XII bei Bedürftigkeit der volle Regelbedarf zusteht, auch wenn sie mit anderen Erwachsenen zusammenleben, denen gegenüber keine Einstandswillen unterstellt wird. Diese Auslegung der geltenden Rechtslage wird leider vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestritten. (...)