(...) Protestieren dürfen Beamtinnen und Beamte, nur nicht streiken. Das Grundgesetz regelt in einer bestimmten Situation sogar das Recht auf Widerstand für jede und jeden einzelnen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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