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Herr MdB Gregor Gysi, hatten Sie die Gelegenheit, mit dem Verteidigungsminister, über den hoffentlich -falschen Zungenschlag- , "die Kriegsfähigkeit herstellen", zu sprechen? MfG Mathias T.
Ihre Frage vom 23. Mai hat mich erreicht. Im Auswärtigen Ausschuss habe ich ihn danach gefragt. Er versuchte dann den Begriff anders zu erklären. Aber immerhin ist mir aufgefallen, dass er ihn nicht wieder benutzt hat.
Selbstverständlich würden wir den § 218 StGB streichen, weil es die Entscheidung der Frau selbst sein muss, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht. Ins Strafrecht gehört diese Regelung bestimmt nicht.
Es war ein linker Verlag, der sich jetzt auch der rechten Literatur widmet. Es gibt genügend rechte Verlage, die schon immer solche Bücher veröffentlichten. Da waren wir aber nie Autoren. Deshalb wollten wir dem Verlag erklären, weshalb wir bei ihm nicht mehr erscheinen werden.
Sie müssten die Bundesregierung oder die Treuhandanstalt fragen, weshalb sie das ihr übertragene Vermögen der SED nicht für solche Zwecke eingesetzt hat, die Sie sich wünschen.