Bekommen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundestag des Einfachen Dienst z.B. Reinigungskräfte den Mindestlohn?
Sehr geehrter Herr W.,
die Reinigungskräfte im Bundestag sind keine Angestellten des Bundestages, sondern für ein privatwirtschaftliches Unternehmen tätig. Unseres Wissens lag das Stündliche Arbeitgeberbrutto beim Angebot, welches die letzte Ausschreibung gewonnen hat, bei ca. 22 Euro. Der Mindestlohn für den Bereich der Gebäudereinigung beträgt in der untersten Lohngruppe 14,25 Euro, in der höchsten Lohngruppe 17,65 Euro. Angestellte des Bundestages werden nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes bezahlt. Das niedrigste monatliche Einstiegsgehalt für Beschäftigte des Bundestages beträgt demnach 2465,52 Euro. Das monatliche Gehalt bei Mindestlohn liegt bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis bei 2230,68 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi

