Frage an Gregor Gysi von Anette G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
sowohl die geltende Hartz -IV- Gesetzgebung wie auch das menschenunwürdige Prozedere (z.B. das Vorzeigen der Geldbörse), um in den "Genuss" dieser Leistung zu kommen, sind nicht nur in meinen Augen mit dem Grundgesetz Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 unvereinbar.
Erwägt Ihre Partei diesbzgl. eine Verfassungsklage?
Mit freundlichen Grüßen
Anette Güttler

