Frage an Gregor Gysi von Anette G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
sowohl die geltende Hartz -IV- Gesetzgebung wie auch das menschenunwürdige Prozedere (z.B. das Vorzeigen der Geldbörse), um in den "Genuss" dieser Leistung zu kommen, sind nicht nur in meinen Augen mit dem Grundgesetz Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 unvereinbar.
Erwägt Ihre Partei diesbzgl. eine Verfassungsklage?
Mit freundlichen Grüßen
Anette Güttler

Sehr geehrte Frau Güttler,
Ihre Nachricht vom 7.6. hat mich erreicht.
Die Bundestagsfraktion kann diesbezüglich leider keine Klage erheben. Es gibt aber Beschwerden von Hartz IV-Betroffenen, die irgendwann auch vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi