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Frage von André N. •

Frage an Gregor Gysi von André N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Der DGB fordert den Mindestlohn ohne Ausnahmen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass mit dem "Tarifautonomiestärkungsgesetz" auch mit Blick auf Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention) die Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfBM) ebenso einen Anspruch auf den Mindestlohn bekommen? Wenn nein - warum nicht und welcher Lohn wäre nach Ihrer Auffassung für deren Arbeit angemessen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Nowak,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Juni.
Ich wollte mich unbedingt dafür einsetzen, dass Beschäftigte in den Werkstätten für behinderte Menschen einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Ich habe eine solche Werkstatt besucht, und die Beschäftigten warnten mich davor. Sie erklärten, viele Vergünstigungen zu besitzen, die dann wegfielen. Wir müssen also noch länger darüber diskutieren. Im Kern bin ich eigentlich dafür, aber nicht zum Nachteil der Menschen mit Behinderungen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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