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Frage von Carsten E. •

Frage an Gregor Gysi von Carsten E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

1) wie schätzen Sie die Absichtserklärung eines Mindestlohnes im Koalitionsvertrag der GroKo ein? Es soll ab 2015 der Mindestlohn von 8,5 € kommen. Neben div. sonstigen Ausnahmen, soll dieser nicht für Tarif-gebundene Betriebe gelten. Für diese soll der Mindestlohn dann erst ab 2017 kommen. Doch heißt es doch, dass es eine Kommission(!) geben soll, aus AG und Gewerkschaften, die diesen Mindestlohn dann selbst festlegen sollen? Ist denn irgendwo geregelt, dass die nicht unterhalb von 8,5 € gehen dürfen? Wenn diese nun aber doch unterhalb von 8,5 € einen Mindestlohn vereinbaren können, dann wäre doch alles hinfällig? Einzig würde man damit erreichen, dass es wohl kaum noch einen Betrieb ohne Tarifvertrag gibt, um damit in den Genuss zu kommen, ggf. einen Lohn unterhalb von 8,5 € zahlen zu können - eben auch über 2017 hinaus, quasi systematisch abgesichert?

2) Macht man sich in "der Linken" folgende Gedanken:

Möglicherweise nimmt die Arbeit, durch den technologischen Fortschritt, generell ab. Um nun weiterhin eine "gute Arbeitslosenquote" haben zu können, müsste man anderen Staaten die Arbeit "wegnehmen". Möglicherweise ist dies so, oder ähnl., mit der Agenda 2010 gekommen. Je mehr Arbeit bei uns, desto weniger Arbeit bei den anderen; einfach ausgedrückt.

a) Wenn dies auch nur einen Teil der Arbeitsproblematik darstellt, müsste man dann nicht generell eher darüber nachdenken, wie man die jeweils vorhandene Arbeit und die Ergebnisse/Einkommen verteilt, statt zu versuchen immer mehr Arbeit ins Land zu holen?

b) Müsste man nicht generell von einem Gedanken wegkommen, der da lautet: alle Menschen müssen in Arbeit gebracht werden? Zwar, dass wohl der, der welche bekommt, der immer sein wird, der damit Glück hat und damit auch mehr Einnahmen haben kann, als jemand der keine Arbeit, oder nur wenig Arbeit bekommt, doch deswegen niemand z.B. wegen Arbeitslosigkeit von der Gesellschaft verurteilt wird.

Leider keine Zeichen mehr.

MfG

C.Erber

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Sehr geehrter Herr Erber,

zunächst soll die Kommission eine Anpassung des Mindestlohns von 8,50 € erstmalig zum 1. Januar 2018 vornehmen dürfen. Sicherlich wird es Anpassungen nach oben geben, nicht nach unten. Ob das Gesetz dies ausschließen wird, kann ich heute noch nicht einschätzen. Aber 8,50 € sind zu diesem Zeitpunkt deutlich weniger wert als heute. Außerdem haben Sie Recht, dass es viel zu viele Ausnahmen bis 2017 gibt.

Hinsichtlich des technologischen Fortschritts vertreten wird den Standpunkt, dass wir Schritt für Schritt wieder über eine Arbeitszeitverkürzung nachdenken müssen, um Arbeit gerechter zu verteilen. Das stand auch in unserem Wahlprogramm.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi

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