Antwort ausstehend von Gordon Hoffmann CDU
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Meiner Kenntnis nach ist es im Unterschied zu besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben fachwissenschaftlich bislang nicht eindeutig geklärt, ob es sich bei Rechenstörungen um ein diagnostizierbares Phänomen oder um eine Minderleistung im Rahmen einer schulischen Leistungsverteilung handelt.