Populismus oder ernst gemeinte Reformen?
Sehr geehrter Herr Frömming,
der größte Aufwuchs in den klassischen Universitätsverwaltungen der letzten Jahre entstand bekanntlich durch gesetzliche Auflagen des Bundes und der Länder. Dazu gehören das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), Datenschutzvorgaben (DSGVO), das IT-Sicherheitsrecht oder Umweltauflagen. Um diese Verwaltungen abzubauen, müsste das gesamte übergeordnete Bundes- und Landesrecht reformiert werden, wofür die AfD in ihren Hochschulprogrammen selten konkrete, detaillierte Gesetzesentwürfe vorlegt.
Was schlagen Sie selbst vor, um Verwaltungspersonal einzusparen, damit Forschungspersonal rekrutiert werden kann?
Mit bestem Dank Anton M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie nach konkreten Maßnahmen fragen, durch die in den Hochschulen Verwaltungspersonal eingespart und dadurch Forschungspersonal rekrutiert werden kann.
In Ihrer Frage benennen sie verschiedene Gesetze und Verordnungen als Ursache für den Aufwuchs in den Universitätsverwaltungen. Auch ich sehe im administrativen Apparat der Hochschulen eine Fehlallokation der Mittel und eine Bindung von Ressourcen, die besser in die Finanzierung von Professuren, wissenschaftlichem Nachwuchs und Sachausstattung fließen sollten. Die von Ihnen erwähnte DSGVO spielt hier eine wesentliche Rolle, indem es Bürokratiekosten verursacht. Zusätzlich beobachten wir die Nutzung der DSGVO, um administrative Hürden für unliebsame Forschungen, Veranstaltungen oder für die Erhebung bestimmter (z. B. politisch oder gesellschaftlich sensibler) Daten im Rahmen von Studien zu errichten.
Das Ziel, Verwaltungspersonal einzusparen, setzt eine Entschärfung oder eine Abschaffung der DSGVO voraus. Langfristig fordern wir die Wiedereinführung eines schlankeren Bundesdatenschutzgesetzes.
Allerdings sehe ich nur einen indirekten Zusammenhang zwischen Abbau von Verwaltungspersonal und einem Aufbau des forschenden Personals. Hier besteht kein Automatismus. An einer Stelle eingespartes Geld fließt nicht unbedingt in die gewünschte Richtung und auch das von Ihnen erwähnte Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat hier restriktive Wirkungen.
Die differenzierte Position der AfD-Bundestagsfraktion zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat mein Kollege Prof. Dr. Kaufmann dargelegt: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20193.pdf#P.25175
In diesem Redebeitrag betont er, wie unterschiedlich sich die Situation in den einzelnen Studienfächern darstellt und folgert, wie wichtig die Wahl des Studienfaches ist.
Sie haben aber auch recht, wenn Sie auf fehlende konkrete Gesetzesentwürfe der AfD zu dieser Frage hinweisen. Unsere Grundlinie ist aber klar und bitte bedenken Sie: Die Erarbeitung rechtssicherer Gesetzesentwürfe erfordert erhebliche Arbeit und Expertise, die häufig nicht einmal vom Beamtenapparat der Ministerien geleistet bzw. beigebracht wird. Stattdessen bemühen sie Rechtsanwaltskanzleien.
Der wohl bekannteste Fall liegt einige Jahre zurück, an der Zuhilfenahme externe Berater und Firmen hat sich aber wenig geändert:
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Götz Frömming

