Einhaltung des Arbeitsrechtes: Wie wollen Sie sicherstellen, dass Arbeitsrecht und Tarifrecht im akademischen Bereich sicher gestellt werden?
Sehr geehrter Herr Frömming,
Sie schreiben: "Ein langes Studium - v.a. in Studiengängen, für die es keinen ausreichenden Bedarf gibt - kann nicht per se das Recht auf ein hohes Gehalt begründen." Diese Ansicht kann man vertreten, allerdings öffnen die derzeitigen Verhältnisse dem Missbrauch Tür und Tor. Wie wollen Sie sicherstellen, dass Arbeitsrecht und Tarifrecht im akademischen Bereich sicher gestellt werden? Vor allem setzen Sie voraus, dass es keinen Bedarf gibt. Denn gibt es immer, nur soll er möglichst billig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Z.
PS: vorliegender Fall mag dokumentieren, wie weit der Missbrauch des jetzigen Systems geht: https://www.regensburg-digital.de/greipl-muss-730-000-euro-zahlen/13012022/
Sehr geehrter Herr Z.,
sicher kann man sich auf den Standpunkt stellen, es gäbe immer etwas zu tun. Allerdings kenne ich keinen Mechanismus, der sicherstellt, dass Tätigkeit auch immer bezahlt wird. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass Akademiker in Festanstellung genauso wie andere Arbeitnehmer dem Arbeitsrecht unterworfen sind. Ebenso dem Tarifrecht, sofern Sie nicht in Leitungspositionen übertariflich bezahlt werden. Nicht zuletzt zeigt der von Ihnen im angefügten link beschriebene Fall, dass missbräuchlich abgeschlossene Werkverträge durchaus geahndet werden können. Werkverträge werden wiederum nicht nur im akademischen Bereich geschlossen und aus dem Fallbericht geht auch nicht hervor, dass hier Akademiker betroffen gewesen sind.
Insgesamt sehe ich in Deutschland keine generelle Gefährdung des Arbeits- und Tarifrechts, wobei nicht verschwiegen werden sollte, dass bürokratische „Monster“ wie das Bundes-Tariftreuegesetz im Ergebnis auch genau dafür sorgen können, dass Arbeit liegen bleibt, weil niemand sie bezahlen kann oder will.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Götz Frömming

