
(...) Das Betreiben von Schieneninfrastruktur (Bahnstrecken) ist keine gesetzliche Aufgabe des Freistaats Bayern. Nach dem Grundgesetz ist der Bund - jedenfalls in finanzieller Hinsicht - für den Erhalt des Schienennetzes zuständig. Der operative Betrieb ist dann eine Angelegenheit von Privatunternehmen, sei es nun die Deutsche Bahn AG oder andere, rein private Eisenbahnunternehmen wie die von Ihnen genannte Bayerische Regionaleisenbahn GmbH (BRE). (...)