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Frage von Jutta R. •

Frage an Gerhard Botz von Jutta R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Botz,

nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sollen Kinder, die aus Hartz IV- Familien stammen, ab dem nächsten Jahr 100 € im Jahr für Schulmaterialien zur Verfügung gestellt bekommen.
Warum ist das nur für die 1. bis 10. Klasse geplant?
Meine Tochter hat in diesem Jahr Abitur gemacht. Wir konnten z. B. Lehrbücher für die Leistungskursfächer nicht kaufen, obwohl dies vom Lehrer empfohlen wurde.
Sollen arme Kinder möglichst kein Abitur machen? Soll sich Armut in Deutschland doch vererben?

Mit frdl. Gruß
Jutta Roselt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Roselt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Sorge bezüglich des angeführten Beschlusses des Bundeskabinetts ist inhaltlich auf jeden Fall begründet. Ich danke Ihnen für Ihre Anmerkungen. Grundsätzlich: Beschlüsse oder Gesetzesinitiativen des Bundeskabinetts durchlaufen immer das parlamentarische Verfahren. Bevor ein Gesetz verkündet wird, muss es durch den Gesetzgeber, den Deutschen Bundestag, verabschiedet werden. Dabei kommt es aus meiner Erfahrung immer zu Änderungen am eingebrachten Gesetz. So auch in diesem Fall.

Die SPD tritt für mehr Chancengleichheit bei der Bildung ein. Genau darum haben wir Sozialdemokraten uns frühzeitig für ein Schulbedarfspaket für hilfebedürftige Familien stark gemacht. Am 9. Juni 2008 hat das Präsidium der SPD einen Aktionsplan für gleiche Lebenschancen verabschiedet. Dieser enthält u. a. die Forderung für eine bessere Abdeckung des Schulmittelbedarfs durch die Regelsätze des SGB II, und zwar ohne Begrenzung auf Haupt- oder Regelschule. Am 5. Oktober einigten sich SPD und CDU/CSU im Koalitionsausschuss auf ein Schulbedarfspaket für alle Schüler, ebenfalls ohne Begrenzung.
Nach dem Beschluss, so wurde es zwischen den Koalitionären vereinbart, sollen schulpflichtige Kinder, deren Familien auf den Bezug von Arbeitslosengeld II oder auf Sozialhilfe angewiesen sind, jeweils zum Schuljahresbeginn einmalig einen Betrag in Höhe von 100 Euro erhalten.

Im Familienleistungsgesetz soll die Verbesserung bei der Abdeckung des Schulmittelbedarfs nun geregelt werden. Dem Bundeskabinett legte Bildungsministerin Anette Schavan (CDU) aber einen Entwurf zum Schulbedarfspaket mit der Begrenzung auf das 10. Schuljahr vor. Der aktuell dem Deutschen Bundestag vorliegende Gesetzesentwurf zum Familienleistungsgesetz wurde heute am 13. November in erster Lesung behandelt (Bundestagsdrucksache 16/10809).

Wir Soziademokraten wollen durch das Familienleistungsgesetz Familien direkt entlasten. Dazu werden durch das Gesetz u. a. auch Kinderfreibetrag und Kindergeld angehoben. Mit Unverständnis müssen aber nun wir in der SPD-Bundestagsfraktion zur Kenntnis nehmen, dass die CDU/CSU das im Gesetzentwurf vorgesehene Schulbedarfspaket für hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler aus ideologischen Gründen nur mit einer Begrenzung auf die Klassen 1 bis 10 mitgetragen hat. Damit würde die Politik das aus unserer Sicht fatale Signal geben, dass Kindern aus sozial schwachen Haushalten von vornherein der Zugang zur Oberstufe und damit zum Abitur offenbar nicht zugetraut wird! Mehr noch, der Zugang zu höherer Bildung für Kinder aus benachteiligten Familien, der von uns immer gefordert wird, würde sogar weiter erschwert. Das ist nicht in unserem Sinne! Außerdem würde die CDU/CSU aus nicht nachvollziehbaren Gründen die hohe soziale Selektivität des deutschen Bildungssystems zementieren und entlarvt alle anderslautenden Beteuerungen ihrer Bundesbildungsministerin Anette Schavan als Sonntagsreden.

Ich betone darum nochmals, die SPD setzt sich für gleiche Bildungschancen für alle Kinder ein. Wir fordert deshalb in den anstehenden parlamentarischen Verfahren die Gewährung des Schulbedarfspakets bis zum Abitur.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerhard Botz