
(...) Dazu müssen die Strafverfolgungsbehörden über die notwendigen ermittlungstechnischen Maßnahmen zur Feststellung der Täter verfügen. Die Vorratsdatenspeicherung ist hierfür unabdingbar, denn die Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten ist ein wichtiges und effektives Instrument zur Aufklärung schwerer Straftaten wie Kinderpornografie oder terroristische Anschläge, bei denen häufig über das Internet kommuniziert wird. Häufig ist die IP-Adresse der einzige Hinweis auf die Identität der Täter. (...)