
(...) bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zu einzelnen Gerichtsurteilen keine Stellung nehmen kann. In der Sache selbst habe ich meine Position zur Anwendung des Rentenüberleitungsgesetzes auf ehemalige DDR-Flüchtlinge in meiner Antwort auf das Schreiben von Herrn Holdefleiß vom 18.01.2013 ausführlich erläutert. Ich sehe daher keine Veranlassung zu weiteren Ausführungen. (...)