(...) Kirchliche Personalkosten – wie beispielsweise die Gehälter von Pfarrern – werden aus Mitteln der Kirchensteuer bezahlt. In Bayern kommt das Land für die Bezüge von Erzbischöfen und beispielsweise von Mitglieder der Metropolitan- oder Domkapitel auf. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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