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Georg Nüßlein
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Frage von Harald B. •

Frage an Georg Nüßlein von Harald B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Hr. Dr. Georg Nüßlein,

halten Sie nicht den Kombilohn für etwas, dass weder mit christlichen Werten, noch mir der Würde des Menschen nach dem GG vereinbar ist? Fast alle unsere Nachbarländer haben einen gesetzlichen Mindestlohn, warum wir nicht?

MfG
Harald Bulling

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Bulling,

vielen Dank für Ihre Email vom 8. März 2007, den Mindest- und Kombilohn betreffend.

Neben der Solidarität ist die Subsidiarität Basis der christlichen Soziallehre. Einen Kombilohn als Einstiegshilfe für junge Arbeitslose oder als stützende Maßnahme für ältere Arbeitslose halte ich mit beiden Prinzipien vereinbar, u.a. anderem wegen der zeitlichen Begrenzung der Maßnahme.

Die Bundesrepublik Deutschland hat faktisch eine Art Mindestlohn über Hartz IV, der - für Ökonomen - unstrittig die Lohnuntergrenze markiert.

Ein echter Mindestlohn, wie derzeit politisch diskutiert, würde die Lage auf dem Arbeitsmarkt sicherlich nicht verbessern. Diskutieren muß man das Thema im Rahmen der Entsenderichtlinie im Sinne eines wirksamen Schutzes unseres Arbeitsmarktes bei der Fortsetzung der Europäischen Integration. Hier ist die CSU offen bzw. offensiv.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Nüßlein