
(...) In einem ersten Schritt prüft der Ausschussdienst des Deutschen Bundestags die Petition, bevor die weiteren regulären Schritte – je nach Verfahren bspw. Einholung von Stellungnahmen des zuständigen Ministeriums oder Behörde, Veröffentlichung, Überweisung und Behandlung im Ausschuss – erfolgen. (...)