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Frage von Holger M. •

Frage an Garrelt Duin von Holger M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Moin Herr Duin.

Wie stehen Sie zu der von Frau von der Leyen geplanten Internetsperre? Halten Sie das geplante Vorgehen für sinnvoll?

Als IT-ler interessiert mich auch besonders, was Sie von der technischen Umsetzung halten.

Halten Sie es für sinnvoll, nur ein "Tuch" über solche Seiten zu legen? Ich fürchte, dass die geplanten Maßnahmen höchstens "Fritzchen Doof" abschrecken. Sollte man nicht eher nach der Maxime "Wenn, dann richtig" verfahren und die Seiten vom Netz nehmen statt sie nur aufzulisten und ein Banner vorzuschalten? Was wäre, wenn eine solche Liste durch einen dummen Zufall öffentlich würde? Das wäre vermutlich ein gefundenes Fressen für die Anhänger dieser widerlichen Seiten. In den letzten Monaten hat es ja bereits einige solcher Pannen gegeben (Telekom u.a.). Wer kontrolliert diejenigen, die diese Liste erstellen? Wer entscheidet, was gesperrt wird?

Und vor allem interessiert mich Ihre Meinung in bezug auf die um die geplante Sperre entstandene Diskussion. Mittlerweile drängt sich der Verdacht auf, dass häufig Personen oder Firmen (im speziellen Provider), die sich kritisch dieser Form der Sperre gegenüber äussern, als potentielle Kinderporno-Konsumenten oder Unterstützer dieser Kaputten (entschuldigen Sie die Formulierung) dargestellt werden.

Ich weiss, dass man mit eheblich weniger Aufwand (und Kosten) erheblich bessere Ergebnisse erzielen könnte.

Man könnte den Eindruck gewinnen, dass es bei dieser Sperre nicht um den propagierten Effekt geht, sondern vielmehr um eine "Zensur auf Raten" und das schlimme Thema Kinderpornographie nur als "Headliner" für einen anderen Zweck dienen könnte. Denn wäre eine solche Sperre / Liste erst einmal installiert, könnte man deren Bestimmung bequem erweitern - unter anderem hat die Musikindustrie diese Form der Kontrolle ja bereits außerordentlich begrüßt.

Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen
H. Meyer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 08. Juni 2009, in der Sie wichtige und drängende Aspekte angesprochen haben.

Die öffentliche Debatte über die Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in den Kommunikationsnetzen wurde sehr kontrovers geführt. Mit dem am 18. Juni 2009 verabschiedeten Gesetzentwurf (BT/13411) ist eine gute Lösung gefunden worden.

Es muss gegen kinderpornographische Inhalte im Internet vorgegangen werden. Da das Internet kein rechtsfreier Raum ist und das Verbreiten und der Besitz dieser Inhalte strafbar ist, soll, mit den neuen Regelungen deren Verbreitung und Besitz erschwert werden. Darüber hinaus wird mit den „Stoppschildern“ eine Form sozialer Kontrolle etabliert, die den Nutzer auf sein strafbares Handeln und die nur scheinbare Anonymität des Internets hinweist.

Kritik ist bei der Umsetzung positiv aufgenommen worden und der während der Bearbeitung in den Entwurf eingeflossen. Diejenigen, die sich kritisch geäußert haben, als Gegner der Verfolgung von Straftätern darzustellen, ist falsch.

Im nun vom Bundestag beschlossen Entwurf sind viele der geäußerten Bedenken aufgegriffen worden, im Kern betrifft dies folgende Punkte:

Charakter des Gesetzes:
Es handelt sich um ein zum 31.12.2012 befristetes Spezialgesetz, das auf Straftaten nach § 184b STGB beschränkt ist.

„Löschen vor Sperren“:
Es gilt der Grundsatz „Löschen vor Sperren“. Beanstandete Seiten sollen, so weit möglich, gelöscht werden. „Stoppschilder“ werden eingesetzt, wenn ein Löschen der Inhalte nicht möglich ist.

Kontrolle:
Um mehr Transparenz zu schaffen wird beim Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung ein Kontrollgremium eingerichtet, dessen Mitglieder berechtigt sind zu überprüfen, ob die Inhalte der aufgelisteten Seiten nach § 184b StGB als kinderpornographisch einzuordnen sind.

Datenschutz:
Es sind ausführliche Regelungen zum Datenschutz getroffen worden. Diese sollen verhindern, dass Daten, die bei der Umleitung auf „Stoppschilder“ anfallen, gespeichert werden. Außerdem wird von Ermittlungsverfahren abgesehen wird, wenn Nutzer versehentlich auf gesperrte Seiten geraten.

Mit freundlichen Grüßen

Garrelt Duin MdB