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Gabriele Katzmarek
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Frage von Martina B. •

Frage an Gabriele Katzmarek von Martina B. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Katzmarek,

meine Familie macht sich große Sorgen bezüglich des Kohleausstiegsgesetzes. Konkret geht es uns um den §42, der aus dem Kohleausstiegsgesetz mehr ein KohleEinstiegsgesetz macht. Nach §42 wäre es unter anderem möglich, Kohleabnahmegarantien abseits der von der Kohlekommission bewilligten Menge zu vereinbaren, die Kohleindustrie wird fälschlicherweise als "energiewirtschaftlich notwendig" deklariert und damit und am schlimmsten, es wird der Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Energieunternehmen ermöglicht, die am Ende unkündbar, intransparent und sehr sehr teuer (4 Milliarden Euro) für die kommenden Generationen sein werden.

Warum wollen Sie exklusiv mit RWE einen Vertrag zur Kohleförderung in Garzweiler II bis 2038 abschließen, wie der neue §42 des Kohleausstiegsgesetztes, wenn dieses beschlossen wird, das erlauben würde, anstatt den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und alles daran zu setzen, die 1,5°-Grenze einzuhalten?

Vielen Dank für Ihre Antwort und besorgte Grüße
M. B.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Bonertz,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz setzt die von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ empfohlenen wesentlichen Maßnahmen mit Blick auf den Ausstieg aus der Kohleverstromung um. Die Kommission bestand aus unterschiedlichen Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen. Ihr Auftrag war, eine gesamtgesellschaftliche Lösung für den Kohleausstieg zu finden. Ich stehe grundsätzlich hinter dem von der Kohle-Kommission vorgeschlagenen Kompromiss und sehe an einigen Stellen, insbesondere mit Blick auf die Energieversorgung in Baden-Württemberg Verbesserungsbedarf.

Der von Ihnen angesprochene § 42 (Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags) des von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorgeschlagenen Kohleausstiegsgesetzes dient dem Zweck, das von einer Mehrheit der Menschen in Deutschland gewollte Ende der Kohleverstromung verfassungsrechtlich zu ermöglichen. Die Energieunternehmen sind private Wirtschaftsakteure mit in der Verfassung garantierten Rechten. Öffentlich-Rechtliche Verträge zwischen dem Bund und den Unternehmen sind die beste Möglichkeit, einen tragfähigen und nachhaltigen Kompromiss zu erreichen. Selbstverständlich müssen diese Verträge auch einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Die ausführliche Begründung des § 42 finden Sie im Gesetzentwurf ab Seite 137, hier der Link:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/173/1917342.pdf

Ich bin zuversichtlich, dass wir bald einen guten Kompromiss erreichen werden, um den Klimaschutz deutlich zu verbessern, den Beschäftigten eine gute Perspektive zu geben und die Energieunternehmen in ihren schwierigen Transformationsprozessen zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Katzmarek

 

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