(...) Nun noch einmal: Der Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr erfolgt im Rahmen des ISAF-Mandates. Die Mission ist von den Vereinten Nationen mandatiert und soll die afghanische Regierung unterstützen, ein sicheres und stabiles Umfeld herzustellen und aufrecht zu erhalten. Die Bundeswehr hat keinen Kampfauftrag, sondern soll den zivilen Aufbau schützen und unterstützen. Wenn also die große Mehrheit der Parteien im Bundestag einer Verlängerung des Einsatzes zugestimmt hat, ist dies vom Völkerrecht gedeckt und sie sind deshalb auch keine „Kriegsparteien“. (...)
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