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Frage von Wolfgang Z. •

Frage an Gabriele Frechen von Wolfgang Z. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Frechen,

in der heutigen Online-Ausgabe des Handelsblatts behauptet ein Rechtsanwalt Herr Dr.Tilp auszugsweise folgendes :

"Daher ist es durchaus interessant, wenn sich vor allem SPD-Politiker über das Verhalten von Managern beschweren und strengere Gesetze fordern, sie haben das damals (2004 )verschleppt. Zum Hintergrund: Damals war Heinrich von Pierer Berater der Regierung und es ist kein Geheimnis, dass er sich gegen ein Gesetz zur Außenhaftung ausgesprochen hat. Aus gutem Grund, wie wir heute wissen"

Können Sie diese Aussage bitte kommentieren ?

Ist es richtig, der SPD die Schuld zu geben, daß es bis heute in Deutschland kein entsprechendes Gesetz zur Managerhaftung gibt ?

Mit freundlichen Grüßen
W.Zimmer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zimmer,

vielen Dank für Ihre Frage zur Managerhaftung. Sie fragen, ob es in Deutschland kein Gesetz zur Managerhaftung in Deutschland gibt und ob die SPD dafür die Verantwortung tragen würde. Gerne antworte ich Ihnen darauf.

Bei der Haftung von Managern in Vorständen wird grundsätzlich zwischen einer Innen- und einer Außenhaftung unterschieden. Die Innenhaftung der Vorstände und Aufsichtsräte ist bereits heute im Aktiengesetz geregelt, sie haften gegenüber der Gesellschaft für leichtestes Verschulden ohne jede höhenmäßige Begrenzung mit ihrem gesamten Privatvermögen. Außerdem gilt eine Beweislastumkehr zu ihren Lasten.
Das Problem in Deutschland ist aber, dass die Ansprüche nur selten geltend gemacht werden, wie zuletzt bei Siemens oder jüngst bei Vorstandsmitgliedern der IKB. Gesetzlich ist aber der Aufsichtsrat dazu verpflichtet, den Schaden für die Gesellschaft geltend zu machen. Durch Beschluss der Hauptversammlung kann der Aufsichtsrat verpflichtet werden, die Ansprüche durchzusetzen. Seit 2005 hat auch eine Aktionärsminderheit die Möglichkeit, einen Haftungsanspruch gegen Vorstände oder Aufsichtsräte selbst durchzusetzen, wenn der Aufsichtsrat untätig bleibt. Aber auch diese Möglichkeit wurde bisher kaum wahrgenommen.

Offenbar bedarf es vor allem eines grundlegenden Kulturwandels in den Unternehmensführungen. Insbesondere die Aufsichtsräte müssen künftig ihre Kontrollaufgaben im Sinne des Unternehmens als Ganzem und seiner Anteilseigner verantwortungsbewußter und mit größerem Nachdruck wahrnehmen und im Falle unzureichender Ergebnisse des Managements die gesetzlich möglichen Sanktionen auch durchsetzen. Manager haften rechtlich also sehr wohl schon gegenüber der Gesellschaft.
Allerdings haften Vorstände mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich nicht unmittelbar gegenüber den Aktionären. Dies wird als Außenhaftung bezeichnend, die auch in dem von Ihnen zitierten Artikel im Handelsblatt angesprochen wird. Es ist richtig, dass in der letzten Legislaturperiode von Hans Eichel daran gedacht war, in einem geplanten Kapitalmarktinformationshaftungsgesetzes, für solche Ansprüche die Organe unmittelbar haften zu lassen. Das Gesetzesvorhaben wurde aber Ende 2004 nach einer Anhörung nicht mehr weiter verfolgt.

Eine Arbeitsgruppe der Koalition berät derzeit darüber, wie die persönliche Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten verschärft werden kann. Auch Bundesfinanzminister Steinbrück hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen, internationale Standards für eine stärkere persönliche Haftung der Finanzmarktakteure durchzusetzen. Diese muss sowohl der unternehmerischen als auch der gesellschaftlichen Verantwortung der Manager in der Finanzmarktbranche Rechnung tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Frechen MdB