(...) Ihr Küchenmesser ist, wenn Sie es für die Zubereitung von Speisen benutzen, ein Werkzeug und diese Nutzung ist allgemein anerkannt (sozial adäquat).. Setzen Sie es ein, um eine Person zu verletzen, so handelt es sich um eine Waffe. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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