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Gabriela Schimmer-Göresz
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Frage von Bernd T. •

Frage an Gabriela Schimmer-Göresz von Bernd T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schimmer-Göresz,

ich bin seit dem Mai 2011 krank geschrieben. Seit dem 19. Oktober 2012 ich von der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme kein Geld mehr. Weder das Arbeitsamt, die Rentenversicherung sowie das Jobcenter wollen mir Geld für meinen Unterhalt zahlen. Ich habe keine Ahnung, wie ich die nächsten Medikamente bzw. mein Essen zahlen soll. Dies betrifft meinen Sohn genauso. Ich dachte immer, dass es in Deutschland niemanden geben muss, der hungert. Dies ist bei meinem Sohn und mir nicht mehr der Fall. Auf eine Antwort von Ihnen freue ich mich.

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Trautmann,

bitte entschuldigen Sie, dass die Antwort etwas gedauert hat. Ich kenne die Art Ihrer Erkrankung und die Prognose nicht. Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, dann ist für Sie das Sozialamt zuständig, das für Ihre Grundsicherung aufkommen muss. Wenn Sie aus der Krankenkasse ausgegliedert wurden, ist ihr Rentenversicherungsträger zuständig, d.h. u.U. ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu gewähren und ggf. durch das Sozialamt aufzustocken.

Ich bin leider in Sozialfragen nicht versiert und habe mich bei einem Freund erkundigt, der in diesen Fragen "fit" ist.

Freilich gibt es immer auch speziell gelagerte Einzelfälle, wo auch mal ein Sozialgericht bemüht werden muss. Ich würde Ihnen Fall empfehlen, sich mit dem VdK in Verbindung zu setzen. Dort gibt es viel Kompetenz in den Sie betreffenden Fragen.

Das Thema "Leistungsrechtes und nachhaltiges Sozialsystem" nimmt im Bundespolitichen Programm der ÖDP einen großen Platz ein, weshalb es den Rahmen dieser Antwort sprengen würde, würde ich es hier einkopieren. Sie können das Programm der ÖDP zur Arbeits-, Familien-, Renten- und Sozialpolitik nachlesen unter http://www.oedp.de oder http://www.oedp-bayern.de

Vielleicht nur ein paar Hinweise. Die ÖDP spricht sich nicht für ein bedingungsloses Grundeinkommen aus, sondern möchte ein sozialversicherungspflichtiges Familiengehalt für Erziehung und Pflege, die in der Familie geleistet wird. Dieses Familiengehalt würde alle sonstigen familienpolitischen Leistungen ersetzen. Für Kinder fordern wir eine eigenständige Grundsicherung und zwar in Höhe der hälftigen Kinderkosten.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, gerne. Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass Sie beim VdK die Beratung bekommen, die Ihnen weiterhilft.