Was tun Sie gegen die Kürzung von Mitteln zur psychotherapeutischen Versorgung?
Die gKV hat die Mittel zur psychotherapeutischen Versorgung gekürzt und das trotz der ohnehin schon kritischen Versorgungslage für Patienten. Lange Wartezeiten und zu wenig Therapieplätze erhöhen das Risiko für die Chronifizierung von Erkrankungen. Psychotherapeuten verdienen selbst nach Bereinigung von Praxiskosten weniger als ärztliche Kollegen. Es wird an der falschen Stelle gespart. Was gedenkt Ihre Partei dagegen zu tun? Näheres ist nachzulesen bei der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV)
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch und dafür, dass Sie auf die Folgen der jüngsten Entscheidungen für die psychotherapeutische Versorgung aufmerksam machen. Ihre Sorge hinsichtlich der ohnehin angespannten Versorgungslage, der langen Wartezeiten und der ökonomischen Situation der Praxen ist sehr gut nachvollziehbar und deckt sich mit vielen Rückmeldungen aus der Praxis.
Gerne möchte ich zunächst einige Hintergründe zur aktuellen Vergütungsanpassung schildern. Die Höhe der Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar durch den Bundestag oder die Bundesregierung festgelegt, sondern in der gemeinsamen Selbstverwaltung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV‑Spitzenverband – im sogenannten (Erweiterten) Bewertungsausschuss – verhandelt. Dieses Verfahren ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch verankert und soll sicherstellen, dass die Honorierung auf der Grundlage nachvollziehbarer, empirischer Daten erfolgt.
Als Datengrundlage dienen insbesondere die Kostenstrukturstatistiken des Statistischen Bundesamtes, die Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträge von Arzt‑, Zahnarzt- und psychotherapeutischen Praxen differenziert ausweisen. Auf Basis der jüngsten Kostenstrukturerhebung für das Jahr 2023 hat das Institut des Bewertungsausschusses eine Sonderauswertung für psychotherapeutische Praxen vornehmen lassen, um Honorarumsätze und Betriebsausgaben dieser Fachgruppe präzise zu bestimmen.
Vor diesem Hintergrund hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung ist gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefallen, die die Absenkung ausdrücklich abgelehnt hat. Gleichzeitig wurde beschlossen, die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 14,25 Prozent anzuheben. Nach Berechnungen der Bundespsychotherapeutenkammer bedeutet dies für Praxen, die die Strukturzuschläge vollständig erhalten, in der Summe eine Absenkung der Honorare um etwa 2,8 Prozent – nicht um die vollen 4,5 Prozent.
Ich kann gut nachempfinden, dass auch diese verbleibende Kürzung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine spürbare Belastung darstellt, zumal die Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung seit Jahren steigt und die Versorgungssituation – gerade bei Kindern, Jugendlichen und im ländlichen Raum – vielerorts unzureichend ist. Zugleich bitte ich um Verständnis, dass die Politik die Entscheidungen der gesetzlichen Selbstverwaltung nicht einfach durch einen politischen „Gegenbeschluss“ ersetzt. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht jedoch genau prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen; die KBV hat entsprechende Schritte bereits angekündigt.
Unabhängig von dieser konkreten Honorarentscheidung bleibt es für die CDU/CSU‑Bundestagsfraktion ein zentrales Anliegen, die psychotherapeutische Versorgung zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sind hierfür verschiedene Maßnahmen verankert, unter anderem:
- eine bedarfsgerechte Anpassung der Bedarfsplanung, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie für ländliche Regionen,
- die Sicherstellung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung,
- sowie ein höherer Stellenwert psychischer Gesundheit in Prävention, Versorgung und Krisenbewältigung insgesamt.
Ich werde Ihre Hinweise und die Kritik der Fachverbände an der aktuellen Honoraranpassung in die weiteren Gespräche in der Fraktion und mit dem Bundesgesundheitsministerium einbringen. Ihr Engagement und Ihre tägliche Arbeit in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen sind für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert – dafür möchte ich Ihnen ausdrücklich danken.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB

