Sehr geehrte Frau Wendt, besteht auch bei Ihnen die Gefahr, dass die AFD als Nachrücker das Direktmandat bekommt, wenn Sie am meisten Einzelstimmen bekommen?

Sehr geehrte Frau M.,
wenn ich die meisten Stimmen bekomme, dann ziehe ich als Parteilose direkt in den Bundestag ein. Denn: die Person mit den meisten Stimmen gewinnt das Direktmandat.
Als Parteilose brauche ich zudem anders als die parteigebundenen Bewerber*innen keine "Zweitstimmdeckung". Gewinne ich das Direktmandat, ist es meins und niemandes sonst.
Es gibt hier eine gute Erklärung - auch zu sehen als Beweis für meine Behauptung - von seiten der Bundesregierung zum neuen Wahlrecht nach der Reform von 2023:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundestagswahl-erst-und-zweitstimme-1947318
Zitat: "[...] Zweitstimmendeckung: Die Sitzverteilung richtet sich ausschließlich nach den Zweitstimmen. Direktmandate zählen nur, wenn sie durch die Zweitstimmen gedeckt sind. Eine Ausnahme hiervon gilt für parteiunabhängige Wahlkreisbewerber: Diese erringen einen Sitz unmittelbar aufgrund einer relativen Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis.
[...]
- So funktioniert die Wahl: Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – jedoch nur, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält.
- Das ist neu: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Dies nennt man Zweitstimmendeckung. Eine Ausnahme hiervon gilt für parteiunabhängige Wahlkreisbewerber: Diese erringen einen Sitz unmittelbar aufgrund einer relativen Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis. [...]"
Falls Sie weitere Fragen dazu haben, gern!