(...) Die Parteienfinanzierung ist gesetzlich festgelegt und unterliegt einer Deckelung, d.h., die Summe der jährlichen staatlichen Finanzierung aller Parteien darf eine „absolute Obergrenze“ nicht überschreiten, wobei insoweit steuerliche Vergünstigungen unberücksichtigt bleiben (vgl. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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