Einbeziehung von Hausfrauen (ohne Transferleistungen) in den Kreis der Empfangsberechtigten?
Sehr geehrter Frau Giffei,
wie ist der Ablauf geregelt, damit Hausfrauen, die keine Transferleistungen beziehen, in den Genuss der Energiepreispauschale in Höhe von 300,00€ kommen? Ich gehe davon aus, dass die Sozialdemokratische Partei diese Bevölkerungsgruppe auch in den Kreis der Empfangsberechtigten vorgesehen hat.
Mit freundlichen Grüßen
K. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zuerst einmal bitte ich die verspätete Beantwortung Ihrer Frage zu entschuldigen.
Die Energiepreispauschale wurde nur an Personen ausbezahlt, die steuerpflichtige Einkommen erworben haben. Die Idee, die Auszahlung an Einkommen zu knüpfen, entstand aus dem Gedanken heraus, dass diejenigen entlastet werden, die durch die höheren Energiekosten auch eine Steigerung der Fahrtkosten zur Arbeitsstelle hatten. Mehr erfahren Sie unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-energiepreispauschale.html
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Sollten Sie noch Fragen haben, zögern bitte nicht, mich direkt zu kontaktieren. Sie erreichen mich per E-Mail unter franziska.giffey@spd.parlament-berlin.de Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf meiner Webseite https://franziska-giffey.de/kontakt/
Mit Dank für Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen
Ihre Franziska Giffey

