(...) Da die bisherige Rechtslage keine Aufwandsentschädigung für ungerechtfertigte Beanstandungen vorsah und zugleich oftmals die Zahlung der Rechnung von Seiten der Krankenkassen im Verdachtsfall zurückgestellt wurde, ist diese Situation insbesondere für jene Krankenhäuser, die unter Personalmangel leiden, problematisch. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Krankenhäuser alle Betriebskosten aus den Vergütungen der Kostenträger decken und somit ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein müssen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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