
(...) Die Frage „für oder gegen Fracking“ ist jedoch rechtlich nicht so einfach zu beantworten. Ein ausnahmeloses Verbot von Fracking ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, weil hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt. Ein reines Verbotsgesetz würde Mensch und Umwelt also nicht helfen, wenn es vor Gericht gekippt wird. (...)