
(...) Nur so kann sichergestellt werden, dass in einem möglichen Notfall in Deutschland auch tatsächlich die Vorräte vorhanden sind und genutzt werden können. Ein Rückgriff auf die als nationale Notfallreserve eingelagerten Bestände für Zwecke der Nahrungsmittelhilfe würde auch nicht der üblichen Verfahrensweise bei der von Deutschland gewährten Nahrungsmittelhilfe entsprechen, die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung liegt und ggf. von dort organisiert wird.“ (...)