(...) So lobenswert das Ziel einer besseren Kinderbetreuung ist, das Kindergeld kann aus systematischen Gründen hierfür grundsätzlich nicht eingesetzt werden. (...) Des Weiteren wäre ein verpflichtender Besuch einer Kindertagesstätte ab dem dritten Lebensjahr rechtlich kaum umsetzbar. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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