Im Zuge der aktuellen Reform ist geplant, dass es nach ihrer Umsetzung nicht mehr notwendig sein wird, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben
Aktuell rechnen wir mit einer Verabschiedung der Gesetzesnovelle im zweiten Quartal des nächsten Jahres
m Herbst dieses Jahres planen wir eine Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Unser Ziel ist es, die Lebensrealitäten vieler Menschen ernst zu nehmen und die Mehrstaatigkeit uneingeschränkt zu ermöglichen.
Im Herbst dieses Jahres planen wir eine Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Unser Ziel ist es, die Lebensrealitäten vieler Menschen ernst zu nehmen und die Mehrstaatigkeit uneingeschränkt zu ermöglichen. Mit dieser Rechtsänderung entfällt auch das bisherige Antragsverfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.
In Deutschland gibt es für PostVac-Patient*innen bislang leider nur wenige Anlaufstellen, so etwa in der Marburger Uniklinik und in Form der Post-COVID-19-Sprechstunde an der Berliner Charité, die sich auch mit PostVac-Fällen befasst.
Ob eine Chancenkarte erfolgreich beantragt werden kann hängt folglich vom konkreten Einzelfall ab