Filiz Polat
Filiz Polat
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nicolai B. •

Wann kommt in Deutschland die Mehrstaatlichkeit?

Sehr geehrte Frau Polat,
Ich lebe seit 10 Jahren in Kanada und habe Familie. Meine Eltern leben in Deutschland. Ich bin dabei zurück zu ziehen um in Deutschland zu arbeiten und mich um meine Eltern zu kümmern. Mein Kanadischer Aufenthaltstitel erlischt in Deutschland aber nach 3 Jahren und ist schwer zurück zu erlangen. Ich muss mich darum für die Kanadische Staatsbürgerschaft bewerben um meine Kanadische Familie zu besuchen zu können. Um die Deutsche nicht zu verlieren bedarf es in Deutschland einer Beibehaltungsgenehmigung. Die Bearbeitungsfrist dafür ist 12-16 Monate und mein Antrag kann auch abgelehnt werden. Danach ist die Urkunde nur für 24 Monate gültig. Ich könnte also entweder die Deutsche Staatsbürgerschaft verlieren oder meinen Kanadischen Aufentthaltstietel - beides bedeutet schwierige Familienumstände. Kommt eine Änderung zu diesen Regel? Ich hoffe dringend auf Verbesserung.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Nicolai

Filiz Polat
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

mit dem Koalitionsvertrag machen wir deutlich, dass wir eine Gesellschaft der Vielen gestalten möchten. Dazu gehören selbstverständlich auch Familien, die über mehrere Länder verteilt leben. Familien dürfen nicht auf Dauer getrennt werden und müssen auch über Kontinente hinweg in Kontakt bleiben können. Ich habe Verständnis für Ihre Situation. Allerdings ist ein Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung in Kanada nicht notwendig, um ihre Familie zu besuchen, da Deutsche bis zu 6 Monate visumsfrei einreisen können.

Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass eine Einbürgerung nicht mehr von der Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit abhängig gemacht werden soll, d.h. unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sein soll. Für die Einzelheiten zur Ausgestaltung der Staatsangehörigkeitsreform, auch in Bezug auf Beibehaltungsgenehmigungen bei Deutschen, die eine weitere Staatsangehörigkeit erhalten wollen, muss das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.

Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die geplante Gesetzesänderung schnell möglichst auf den Weg gebracht wird. Ziel ist es, bis Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Filiz Polat

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