Filiz Polat
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Frage von Mehmet A. •

Sehr geehrte Frau. Polat, wenn die neuen Staatsbürgerschaft Gesetze umgesetzt werden, muss ich dann trotzdem zum türkischen Konsulat und meine beiden hier geborenen Kinder registrieren lassen??

Filiz Polat
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.

mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts, wollen wir das Geburtsortprinzip für Kinder stärken. Kinder, deren ausländischer Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, sollen von Geburt an deutsche Staatsbürger*innen werden. Wie die praktische Ausgestaltung aussehen wird, muss noch abgewartet werden. Wir arbeiten daran, dass diese Änderung bald vollzogen wird.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche Ihrer Familie alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Filiz Polat

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