Sehr geehrte Frau Polat, sollte die Mehrstaatlichkeit wie im Koalitionsvertrag beschlossen kommen, würde diese auch für im Nicht-EU-Ausland lebende Deutsche gelten? Viele Grüße, Dirk B.
Sehr geehrter Herr B.,
die Änderung des Staatsangehörigkeitgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Für Sie bedeutet dann ein Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft im Ausland, dass Sie die entsprechenden Regelungen dieses Landes noch weiter beachten müssen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat

