Frage von Jochen B. •

Wie stehen Sie zur neuen Genehmigungsfiktion der LBO BW?

Sehr geehrter Herr Herkens,

Nach der neuen LBO Baden-Württemberg findet die Genehmigungsfiktion des Paragraphen 42a LVwVfG auch Anwendung auf die Erteilung von Baugenehmigungen. Dies mag auf den ersten Blick wie eine Bürgerfreundliche Regelung erscheinen, jedoch eröffnet diese Regelung der Errichtung von baurechtswidrigen Bauten, welche niemals eine Baugenehmigung erhalten hätten, Tür und Tor, Falls die Behörde nicht rechtzeitig bearbeitet.

Warum wird zu dieser Regelung gegriffen? Stehen dem Bauherr mit der Untätigkeitsklage und etwaigen Maßnahmen gegen eine faktische Zurückstellung nicht schon genug Mittel zur Verfügung, um gegen eine untätige Baurechtsbehörde tätig zu werden?

Ich sehe hier große Probleme in der Zukunft

Was möchten Sie wissen von:
Felix Herkens
Felix Herkens
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN