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Fabio De Masi
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Frage von Claus S. •

Wann werden Sie bei der neuen EU-Kommission nach dem Stand des Beihilfeverfahrens im Zusammenhang mit dem mutmaßlich unter Wert erfolgten Verkauf von Anteilen der HHLA an die Reederei MSC fragen?

Dies ist ein Follow-up zu meiner Frage vom letzten Juli an Sie.

Im vergangenen Jahr haben Sie daraufhin bei der Kommission angefragt, wie diese den Verkauf von Anteilen der Hamburger HHLA an MSC bewertet.

Laut Antwort vom 13.11.24 war die damalige Kommission nicht mehr in der Lage, dazu eine Aussage zu treffen.

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2024-001899-ASW_DE.html

Angeblich war unter anderem noch zu klären, ob Beschwerden dazu im Sinne des Artikels 12 der Verordnung (EU) 2015/1589 behandelt werden können, die nach deren Artikel 24 Absatz 2 nur von Beteiligten eingelegt werden können.

Allerdings sollte die Kommission alle rechtswidrigen Beihilfen überprüfen, dies kann sie von Amts wegen und ungeachtet der Herkunft der Informationen. (Erwägungsgründe 22 u. 23)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32015R1589

Die Kommission darf eine Prüfung also nicht vom Status der Beschwerdeführer abhängig machen.

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr,

Ich hatte in der Angelegenheit einen Bundestagsabgeordneten gebeten ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages einzuholen. Dies ist auch erfolgt. Das Gutachten war insofern nicht hilfreich, da es Ihre Rechtsposition nicht stützt. 

Es obläge daher den Beschwerdeführern sich ggf. rechtliche Abhilfe zu verschaffen. Nach meiner Erfahrung werde ich  keine andere Antwort von der neuen EU-Kommission erhalten. Der EU-Kommission fehlt offenbar der politische Wille und im Europäischen Parlament gibt es dazu keinerlei politischen Druck.

Beste Grüße 

Fabio De Masi

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