Sehr geehrter Fabio De Masi Ist das BSW auch für Abschiebungen nach Afghanistan?

Sehr geehrter Herr S.,
das Asylrecht ist ein individuelles Grundrecht. Laut Art. 16a (1) des Grundgesetzes haben politisch Verfolgte Anspruch auf Asyl. Dies gilt etwa, wenn Antragsteller eine schwerwiegende Verletzung ihrer Menschenrechte aufgrund ihrer Nationalität, politischen Überzeugung, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe nachweisen können. Das BSW verteidigt das Asylrecht für Jene, die tatsächlich einen Anspruch darauf haben.
Wer keinen Asylgrund glaubhaft machen kann und über keine anderen Aufenthaltsgründe verfügt (ein Studien- oder Arbeitsvisa, Ehe oder Ähnliches)muss ausreisen.
Weiter heißt es im Grundgesetz:
"(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt.1 In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen Aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird."
Daher müssen auch Abschiebungen vollzogen werden. Gleichwohl schieben wir häufig "die Falschen" ab, die einen Lebensmittelpunkt und eine Arbeit haben unter der sie angetroffen werden. Menschen die gut integriert sind, rechtstreu waren, einer geregelten Arbeit nachgehen und deutsch beherrschen, sollten belohnt werden.Straftäter, wie der Messerattentäter von Mannheim, der über viele Jahre ausreisepflichtig war, verblieb jedoch im Land. Das ist nicht nachvollziehbar.
Abschiebungen können jedoch schon allein aufgrund des Aufwands nicht das grundsätzliche Problem lösen, dass viele Menschen (aus nachvollziehbaren Gründen) unter Nutzung des Asylverfahrens zu uns gekommen sind, um ihre ökonomischen Perspektiven zu verbessern, die nicht unter das Asylrecht fallen. Dazu muss der Anreiz gesenkt werden auch bei abgelehnten Asylanträgen durch im europäischen Vergleich hohe Geldleistungen, letztlich ohne eine eigene ökonomische Perspektive zu uns zu kommen. Dies erzeugt Frust auf allen Seiten. Daher muss eine Politik beendet werden, die Anreize schafft über das Asylsystem einzuwandern. Zudem müssen Fluchtursachen beendet und das Geld, das wir für viele Menschen ohne Perspektive aufbringen, zur Stabilisierung von Herkunftsländern aufgebracht werden. Unfaire Handelsabkommen und Waffenexporte in Krisengebiete sind zu unterbinden.
Wir befürworten daher die Anwendung der Rechtslage und somit auch Abschiebungen nach Afghanistan – sofern es keine hinreichenden Aufenthaltsgründe gibt.
Beste Grüße
Fabio De Masi
1 Anmerkung: Gemeint sind die sicheren Herkunftsstaaten.